AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MEINER FOTOGRAFIE und MENTORING -LEISTUNGEN
1 Allgemeines
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Die nachfolgenden AGB gelten für alle an www.francis-hesse.com / Francis Hesse – nachstehend die Fotografin genannt – erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
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„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.).
2 Urheberrecht
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Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
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Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder/Bilddateien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
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Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
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Alle Waren und Bildrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fotografin.
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Bei der Verwertung der Lichtbilder/Bilddateien für nicht private Zwecke oder Veröffentlichung im Internet wird die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber „Foto: Copy by francishesse.com des Lichtbildes genannt. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
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Die Negative (RAWs) bzw. die Bilddateien verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Negative (RAWs) an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
3 Vergütung, Eigentumsvorbehalt
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Für die Herstellung der Lichtbilder/Bilddateien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale lt. Preisliste berechnet;
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Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung inkl. Mahngebühren herbeizuführen.
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Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder Eigentum der Fotografin. Eventuell zugesicherte Abtretungen an Bildrechten verbleiben bei der Fotografin bis zur vollständigen Bezahlung.
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Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
4 Haftung
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Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Die Fotografin verwahrt die Negative/Bilddateien sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrten Negative/Bilddateien nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
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Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder/Bilddateien nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Materials.
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Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
5 Leistungsstörung
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Überlässt die Fotografin dem Auftraggeber einen Datenträger und/oder mehrere Lichtbilder/Bilddateien zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder/Datenträger innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder/Datenträger kann die Fotografin, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
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Liefertermine für Lichtbilder/Bilddateien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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Beanstandungen, gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei der Fotografin eingehen. Nach dieser Frist gelten die Lieferungen als verbindlich angenommen.
6 Datenschutz
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Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers (Adressen) können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
7 Nutzung und Verbreitung
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Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung/ zu Veröffentlichungen der Fotografin benutzt werden dürfen (nach vorheriger Absprache und gemeinsamer Auswahl der Bilddateien), z.B. im Internet (Webpräsenzen der Fotografin), in Printmedien (Flyer, Werbematerial) oder in Buchform (Fotobuch: als Anschauungs- und Werbematerial). Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
8 Schlussbestimmungen
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Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist, soweit rechtlich zulässig, Melle. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unzulässig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Entsprechendes gilt auch im Falle einer Regelungslücke.